Corona Soforthilfen des Kreises Segeberg jetzt beantragen
Der Hauptausschuss des Kreises Segeberg hat auf Antrag der CDU Fraktion Ende Januar 2021 die Richtlinien zur „Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten“ beschlossen. Die Antragsformulare dazu sind jetzt freigeschaltet. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Folgen der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlagen bei Betreibern von Gasthöfen mit Saalbetrieb und gastronomischen Treffpunkten mit Musik (Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten) abzufedern.
Der Hauptausschuss des Kreises Segeberg hat auf Antrag der CDU Fraktion Ende Januar 2021 die Richtlinien zur „Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten“ beschlossen. Die Antragsformulare dazu sind jetzt freigeschaltet. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Folgen der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlagen bei Betreibern von Gasthöfen mit Saalbetrieb und gastronomischen Treffpunkten mit Musik (Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten) abzufedern.
„Die CDU im Kreis Segeberg möchte so den Mittelstand weiterhin unterstützen“, so der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Norderstedt, Thorsten Borchers.
Des Weiteren wurde noch eine zweite Förderrichtlinie mit den Stimmen der CDU beschlossen. Hier liegt der Fokus darauf, dass die durch die COVID-19-Pandemie erforderlichen zusätzlichen steuerrechtlichen und sonstigen Kosten für juristischen Beratungsbedarf gewerblicher Betriebe und Freiberufler abgefedert werden. Die Antragsformulare stehen jetzt auf der Homepage der Wirtschaftsentwicklung für den Kreis Segeberg www.wks-se.de zum Download bereit.