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| Klima & Nachhaltigkeit

Bundesverfassungsgericht begreifen und handeln!

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz fordert die Kreativität der Christdemokraten heraus“, so der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Thorsten Borchers. Karlsruhe erklärt den Klimaschutz zur Voraussetzung für Freiheitsrechte und verpflichtet die Politik dazu, stärker als bisher die Interessen der jungen Generation zu berücksichtigen.

 

Um nicht in 10 oder 15 Jahren drastische Maßnahmen zur Einschränkung der Grundrechte durchsetzen zu müssen, brauchen wir eine Planungssicherheit für eine freie ökologische Marktwirtschaft. Dieses gerade im Sinne der jungen Menschen. Kreative Anreize sind durch die Politik zu schaffen, um den Klimaschutz für jeden Einzelnen attraktiv zu machen. Eine Verbotspolitik, Gängelung und Einschränkungen von Freiheitsrechten könnten so vermieden werden. Die Grundrechte sollen unumstößlich sein, der Umbau ist so zu gestalten, das die Einschränkung der Freiheitsrechte weiterhin „zumutbar ausfällt“, so die Verfassungsrichter. „Die entsprechenden Maßnahmen gehören in das Wahlprogramm der CDU, damit die ökologische Marktwirtschaft die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt und nicht ein gängelnder Ökosozialismus“, so Norderstedts CDU-Chef, der auch im Landesvorstand den CDU-Arbeitnehmerflügel vertritt.  In der nächsten Legislaturperiode braucht es eine neue Ausrichtung von Abteilungen und Ministerien. Das von der CDU 1985 geschaffene Umweltministerium könnte z.B. durch ein Ministerium für Klimaschutz ersetzt werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind soziale, ökologische und ökonomische Belange wieder neu gegeneinander abzuwägen und in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Umweltverbände, Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind hieran zu beteiligen.

„Dieses zu tun und den Menschen die Ergebnisse verständlich zu erklären ist die Herausforderung für die CDU/CSU“, resümiert Borchers.

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